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Auszug - Bauleitplanung der Gemeinde Kutenholz Aufstellung eines Bebauungsplanes Hauptstraße, Kutenholz Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Gemeinderates Kutenholz
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Kutenholz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Festhalle Kutenholz
Ort: Bürgermeister-Schmetjen-Platz 1, 27449 Kutenholz
2013/KU/076 Bauleitplanung der Gemeinde Kutenholz
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Hauptstraße, Kutenholz
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Gemeinde
Federführend:Fachdienst 2.1 Bauwesen Bearbeiter/-in: Michaelsen, Christel

Investor Jörn Euhus erläutert sein Vorhaben

Investor Jörn Euhus erläutert sein Vorhaben. Die Familie Euhus betreibt seit rund 20 Jahren einen Einkaufsmarkt in Kutenholz. Aus energetischen Gründen und aufgrund der guten Erfahrungen mit dem neuen Markt in Fredenbeck ist auch ein Neubau in Kutenholz geplant. In Kutenholz soll ein neues Gebäude mit einer Verkaufsfläche von 1.100 bis 1.200 m² entstehen; vergleichbar mit den EDEKA Märkten in Oldendorf und Harsefeld. Das jetzige Gebäude hat lediglich 800 m² Verkaufsfläche. Die Umsetzung des Vorhabens wird rund 3 Jahre in Anspruch nehmen. Dieses Jahr soll Planungssicherheit geschaffen werden. 2014 soll die Detailplanung stattfinden und 2015 das eigentliche Bauvorhaben umgesetzt werden. Das Projekt hat ein Gesamtfinanzvolumen von ca. 3 Millionen Euro.

 

Der Städtebauplaner Peter Kranzhoff vom Planungsbüro Cappel + Kranzhoff aus Hamburg führt weiter aus, dass ein Verbrauchermarkt mit einer solchen Verkaufsfläche planerisch als großflächiger Markt gilt, für den die baurechtliche Ausweisung eines Sondergebiets erforderlich ist. In diesem Fall soll die Verwirklichung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erreicht werden, da auch die hinterliegende Hoffläche des Grundeigentümers betroffen ist und die Errichtung eines Betriebsleiterhauses möglich sein soll.

 

Der Gemeinderat begrüßt das Vorhaben und wird dieses unterstützen.

 

Friedhelm Helk erklärt, dass die Kaufkraft mit der Entstehung dieses Marktes ausgeschöpft sei. Für weitere Märkte wäre danach kein Platz mehr.

 

Im Namen der CDU-Fraktion überreicht der Fraktionsvorsitzende Jörg Schomacker Gemeindedirektor Friedhelm Helk einen schriftlichen Antrag, wonach der Rat einen Grundsatzbeschluss fassen möge, dass keine weiteren Verbrauchermärkte entstehen sollen. Der Antrag soll in der nächsten Sitzungsfolge durch Ausschüsse und Rat beraten werden. Der Antrag der CDU-Fraktion ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Jörn Euhus erklärt, dass ein solches Signal für ihn äußerst wichtig wäre, da ein Vorhaben mit einem Volumen von rund 3 Millionen Euro für ihn ein erhebliches Risiko bedeute und er ein solches nicht in jedem Fall eingehen könne.

 

Beschlussvorschlag

 

Beschluss

 

1.           Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 mit der Bezeichnung "Hofweg" beschlossen. Der diesem Protokoll beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.           Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro Cappel + Kranzhoff, Hamburg erteilt.

 

3.           Die Gemeinde Kutenholz bleibt bezüglich der Aufwendungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Hofweg", Kutenholz kostenfrei. Sämtliche mit der Aufstellung Bebauungsplanes Nr. 28 "Hofweg" zusammenhängenden Kosten trägt Herr Jörn Euhus, Fredenbeck.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7 - Übersichtsplan Geltungsbereich B-Plan Nr. 27 (517 KB)      
Anlage 2 2 TOP 7 - Antrag CDU-Fraktion vom 29.05.2013 (410 KB)      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag, Planausschnitt, Auszug FPlan (894 KB)      
 
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