Rechtssichere E-Mail
Die Samtgemeide Fredenbeck unterstützt den Austausch von Daten per E-Mail und erweitert regelmäßig seine Infrastruktur mit entsprechender Technik. Bei der Betrachtung des Themas „Vertraulichkeit und Rechtssicherheit der E-Mail-Nutzung“ muss man bedenken, dass zukünftig weiterhin ein Großteil der elektronischen Kommunikation über "normale E-Mails" ohne Verschlüsselung bzw. elektronische Signatur abgewickelt wird. Die Verschlüsselung und die elektronische Signatur ist nicht pauschal für alle E-Mail-Eingänge oder E-Mail-Ausgänge sinnvoll oder notwendig.
Die Einschränkungen und Unzulänglichkeiten beim Umgang mit normalen E-Mails sind damit auch schon genannt: die Vertraulichkeit und Rechtssicherheit. Wer eine normale E-Mail verschickt, kann nicht rechtssicher / rechtsverbindlich nachweisen, ob und wann er welche Daten an wen versandt hat. Der Empfänger kann seinerseits nicht sicher sein, dass die Nachricht unverfälscht ist und tatsächlich vom Absender stammt. Außerdem kann die normale E-Mail, ähnlich wie eine Postkarte, auf ihrem Weg durchs Internet im Prinzip von fremden Personen gelesen werden – ein großes Problem, wenn vertrauliche oder personenbezogene Daten betroffen sind.
Die Samtgemeinde Fredenbeck bietet aus diesem Grund zusätzlich zur „normalen E-Mail“ folgende Zugangsmöglichkeit an, um die genannten Nachteile zu beheben:
Nutzung von EGVP bei rechtsverbindlichen Eingängen:
Das ursprünglich für den Justizbereich entwickelte EGVP (Abkürzung für „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach") ermöglicht den vertraulichen und rechtsverbindlichen elektronischen Datenaustausch zwischen Kunden/Firmen/Bürgern und der Samtgemeinde Fredenbeck. Mit dem EGVP können Nachrichten und Dokumente vertraulich zugestellt werden, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. Rechtsfristen in Gang setzen. Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt hierbei die eigenhändige Unterschrift.
Die Anzahl der im EGVP registrierten öffentlichen Verwaltungen nimmt ständig zu. Seit 2010 finden Sie im EGVP neben der Samtgemeinde Fredenbeck auch den Landkreis Stade und die weiteren Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Stade.
Folgende Schritte sind erforderlich, um den Dienst zu nutzen:
a) Die nötige Software kann für jedermann kostenfrei unter www.egvp.de herunter geladen bzw. gestartet werden. Klicken Sie dort dann auf die Rubrik „Downloads". Die Software setzt voraus, dass auf Ihrem PC bereits eine so genannte Java-Umgebung vorhanden ist. Bei den meisten modernen PCs ist dies der Fall. Falls die Java-Umgebung bei Ihnen noch nicht vorhanden ist, können Sie diese ebenfalls auf den Internetseiten von www.egvp.de herunterladen und installieren.
HINWEIS:
Wenn Sie die EGVP-Software aufrufen, werden Sie beim ersten Startvorgang gefragt, ob Sie sich im EGVP registrieren möchten ("d.h. Postfach einrichten") oder nicht (d.h. "ohne Postfach"). Sie können natürlich frei entscheiden, ob Sie dies tun möchten oder nicht. Falls Sie jedoch der Samtgemeinde Fredenbeck ausschließlich nur Dokumente rechtsverbindlich zuschicken möchten, funktioniert das auch ohne Einrichtung eines eigenen Postfaches im EGVP. D.h. Sie müssen sich nicht zwangsläufig ein eigenes EGVP-Postfach einrichten lassen.
b) Sie benötigen eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Auf der Signaturkarte muss sich eine qualifizierte elektronische Signatur befinden. Die Signaturkarte mit der qualifizierten Signatur erhalten Sie bei verschiedenen Anbietern (z.B. bei Ihrer Hausbank oder bei Ihrer Sparkasse). Ein Kartenlesegerät kann üblicherweise dort auch gleich mitbestellt werden.
Grundsätze und Nutzungsbedingungen:
Nur solche förmlichen Anträge und Widersprüche, die Sie an die Samtgemeinde Fredenbeck über das EGVP senden, gelten elektronisch als rechtswirksam gestellt bzw. erhoben. Einfache Vorgänge und Anfragen können natürlich wie bisher per normaler eMail gesendet werden. Über das EGVP werden von der Samtgemeinde Fredenbeck rechtsverbindlich folgende Posteingänge akzeptiert:
1. Die Nachricht muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Anmerkung: dieser Punkt wird hier an dieser Stelle ausdrücklich genannt, weil rein technisch mit EGVP auch Nachrichten ohne Signatur verschickt werden könnten....
2. Evtl. beigefügte Dokumente müssen in Form von PDF-Dateien angehängt sein.
Das Angebot zur Nutzung steht allen Personen offen. Die Kosten für eine qualifizierte Signatur lohnen sich in erster Linie für diejenigen, die häufiger diesen Dienst in Anspruch nehmen oder sowieso schon eine Signaturkarte mit einer qualifizierten Signatur für andere Dienste einsetzen. Im Berufszweig der Anwälte und Notare ist der Einsatz von qualifizierten Signaturen bereits sehr verbreitet. Über das EGVP sind Ihre Dokumente anschließend verbindlich bei der Samtgemeinde Fredenbeck zugestellt.
Ansprechpartner/in
Herr M. Harms | |
Rathaus, Zimmer 305 - IT // 2. OG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-190 Telefax: 04149 91-199 E-Mail: mharms@fredenbeck.de Aufgaben: |