Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung
Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE 2023)“ sind die rechtliche Grundlage für die Förderung von öffentlichen und privaten Projekten.
Die aktuellen Vordrucke für die Antragstellung stehen auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verfügung.
Das Informationsblatt informiert über die Förderung privater Vorhaben und enthält viele Hinweise für die Antragstellung.
Jeder Förderantrag wird vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, Geschäftsstelle Bremerhaven, anhand festgelegter Kriterien bewertet. Private Vorhaben müssen mindestens 30 Punkte erreichen, um in die Rankingliste der förderfähigen Vorhaben aufgenommen werden zu können. Bewertet wird beispielsweise, ob das Vorhaben das Ortsbild verbessert und zur Erhaltung, Revitalisierung oder Umnutzung eines Gebäudes dient. Seit der Änderung der Förderrichtlinie im März 2023 wird auch der Beitrag zum Klima-, Natur- und Umweltschutz bepunktet. Hierzu hat das ArL eine Ideensammlung für Pflanz- und Gestaltungsmaßnahmen erarbeitet, wie sich einfache sowie preis- und sehenswerte Maßnahmen effektiv und kleinflächig umsetzen lassen. Das Bewertungsschema und die Ideensammlung können unter „Dokumente“ heruntergeladen werden.
Ansprechpartner/in
Frau L. Knabbe | |
Rathaus, Zimmer 301 // 2. OG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-103 Telefax: 04149 91-199 E-Mail: lknabbe@fredenbeck.de |