Samtgemeinde Fredenbeck

Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

Allgemeine Informationen

Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52-54 der Abgabenordnung können beim Spender unter Berücksichtigung bestimmter Höchstsätze im Rahmen der Einkommensbesteuerung abgezogen werden. Dazu ist dem Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) vorzulegen.

Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Spenden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitgliedsbeiträge einschließlich Umlagen und Aufnahmegebühren.

Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen. Nicht zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten. Unentgeltliche Arbeitsleistungen für einen Verein oder die kostenlose Überlassung von Räumen oder Fahrzeugen sind keine Spenden.

Steuerbegünstigte Zwecke sind:

  • gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)
  • mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
  • kirchliche Zwecke (§ 54 AO).  

Gemeinnützige Zwecke sind beispielsweise:

  • die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,
  • die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,
  • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen in der Bundesrepublik Deutschland,
  • die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.
Bearbeitungsdauer

Bei Spenden über 100,00 € entscheidet über die Annahme der Verwaltungsausschuss bzw. der Rat.

Für die Erstellung der Zuwendungsbestätigung (bisher: Spendenbescheinigung) ist deren Beschluss abzuwarten.

Anträge / Formulare

Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Gemeinnützigkeit und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen sowie ein Muster der Zuwendungsbestätigung finden Sie hier.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. MartensStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 209 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-205
Telefax: 04149 91-299
E-Mail:
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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Finanzamt Stade VCard
Harburger Straße 113
21680 Stade
Telefon: 04141 536-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-stade-67841.htmlÖffnungszeiten:

  • Mo. 08:00-12:00 Uhr

  • Di. 08:00-12:00 Uhr

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  • Do. 08:00-17:00 Uhr (vor Feiertagen bis 12:00 Uhr)

  • Fr. 08:00-12:00 Uhr


 
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