Die Vereine und Verbände aus der Samtgemeinde Fredenbeck haben die Möglichkeit, Zuschüsse für die Vereinsarbeit zu beantragen. Dabei variieren Art und Umfang der Förderung von Gemeinde zu Gemeinde. Im Folgenden sind die unterschiedlichen Möglichkeiten der Förderung in der Samtgemeinde Fredenbeck und den jeweiligen Gemeinden aufgeführt.
Samtgemeinde Fredenbeck
Die Samtgemeinde Fredenbeck kann förderberechtigten Vereinen und Organisationen in der Samtgemeinde folgende Förderungen gewähren:
- Kinder-/Jugendförderung
Je Kind/jugendliches Mitglied wird ein Förderbetrag in Höhe von 5,00 € jährlich gewährt.
- Vereinsförderung
Je Mitglied wird ein Förderbetrag von jährlich 1,00 € gewährt.
Gemeinde Deinste
Die Gemeinde Deinste kann förderberechtigten Vereinen und Organisationen in der Gemeinde einmalige finanzielle Zuschüsse für den Erwerb von beweglichem Vermögen, den Bau sowie die Instandsetzung von vereinseigenen Sportanlagen bewilligen.
Gemeinde Fredenbeck
Am 13.09.2017 hat der Gemeinderat der Gemeinde Fredenbeck in seiner Sitzung die Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Fredenbeck beschlossen.
Diese Förderrichtlinie dient der materiellen und ideellen Unterstützung der ortsansässigen Vereine und Organisationen. Damit werden die vielfältigen Aktivitäten zur Bereicherung des gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Lebens von der Kommune anerkannt und gefördert.
Hierbei gilt die Arbeit, die sich auf die Zielgruppen Kinder und Jugendliche konzentriert, als besonders förderwürdig.
Ferner liegt der Schwerpunkt jeglicher Förderung in der Unterstützung von Aktivitäten, die das gesellschaftliche Leben vor Ort bereichern und dazu geeignet sind, die Gemeinde für Ihre Einwohner noch attraktiver werden zu lassen.
Diese Förderrichtlinie tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Die Richtlinie und der Antrag werden ab sofort auf der Homepage der Samtgemeinde Fredenbeck zur Verfügung gestellt.
Die Förderungen im Überblick:
- Jubiläumsförderung
Anlässlich der Jubiläen zum 50-, 75- und 100-jährigen Bestehen sowie ab dem 100. Jahr alle 25 Jahre werden verschiedene Förderbeträge gewährt.
- Grundförderung
Abhängig von den einzelvertraglich zu erbringenden Eigenleistungen bzw. Kostenbeteiligungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der genutzten Sportanlagen werden jährlich Beträge, die sich an der Nutzung gemeindeeigener oder nicht gemeindeeigener Anlagen orientieren, gewährt.
- Kinder-/Jugendförderung
Je Kind/jugendliches Mitglied wird ein Förderbetrag in Höhe von 5,00 € jährlich gewährt.
- Vereinsförderung
Je Mitglied wird ein Förderbetrag von jährlich 2,00 € gewährt.
- Betreuer-/Trainerförderung
Für den Erwerb und die Verlängerung von DOSB-Lizenzen sowie der Jugendleiter/In-Card wird Vereinen und Organisationen je Lizenz eine Förderung gewährt.
- Begegnungsförderung
Förderfähig sind Kinder- und Jugendbegegnungen im In- und Ausland.
- Sonderförderung
Für den Erwerb von beweglichem Vermögen, den Bau sowie die Instandsetzung von vereinseigenen Sportanlagen kann förderberechtigten Vereinen und Organisationen ein einmaliger finanzieller Zuschuss bewilligt werden.
- Pauschalförderung
Der Sozialverband, Volksbund, das Deutsche Rote Kreuz Ortsgruppe Fredenbeck, die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, der Heimatverein Fredenbeck e. V., die Jugendkonferenz Fredenbeck und die Jugendfeuerwehr Fredenbeck erhalten jährlich jeweils eine pauschale Fördersumme.
Gemeinde Kutenholz
Am 29.01.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kutenholz in seiner Sitzung die Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Kutenholz beschlossen.
Diese Förderrichtlinie dient der materiellen und ideellen Unterstützung der ortsansässigen Vereine und Organisationen. Damit werden die vielfältigen Aktivitäten zur Bereicherung des gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Lebens von der Kommune anerkannt und gefördert.
Hierbei gilt die Arbeit, die sich auf die Zielgruppen Kinder und Jugendliche konzentriert, als besonders förderwürdig.
Ferner liegt der Schwerpunkt jeglicher Förderung in der Unterstützung von Aktivitäten, die das gesellschaftliche Leben vor Ort bereichern und dazu geeignet sind, die Gemeinde für Ihre Einwohner noch attraktiver werden zu lassen.
Diese Förderrichtlinie tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Die Richtlinie und der Antrag werden ab sofort auf der Homepage der Samtgemeinde Fredenbeck zur Verfügung gestellt.
Die Förderungen im Überblick:
- Jubiläumsförderung
Anlässlich der Jubiläen zum 50-, 75- und 100-jährigen Bestehen sowie ab dem 100. Jahr alle 25 Jahre werden verschiedene Förderbeträge gewährt.
- Kinder-/Jugendförderung
Je Kind/jugendliches Mitglied wird ein Förderbetrag in Höhe von 7,50 € jährlich gewährt.
- Sonderförderung
Für den Erwerb von beweglichem Vermögen, den Bau sowie die Instandsetzung von vereinseigenen Sportanlagen kann förderberechtigten Vereinen und Organisationen ein einmaliger finanzieller Zuschuss bewilligt werden.
- Ferienspaßförderung
Für Aktionen im Rahmen des Ferienspaßprogramms Fredenbeck, die in der Gemeinde Kutenholz stattfinden, wird teilnehmenden Vereinen und Organisationen aus den Orten der Gemeinde Kutenholz ein Kostenzuschuss gewährt.