Auf Antrag ist die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, möglich. Die Zulassung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Auf Antrag ist die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, möglich. Die Zulassung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.
Die Zulassung von gebrauchten Importfahrzeugen ist im Online-Zulassungsverfahren, aufgrund fehlender Daten, leider nicht möglich.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies schon vor der Zulassung, Online, über diesen Link, tun.
Sollte das Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum, also mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, so ist dieses bei der Zulassungsstelle entsprechend zu beantragen. Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate betragen und darf 11 Monate nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie, dieses der Versicherung entsprechend mitzuteilen, damit Ihnen eine entsprechende eVB-Nummer für ein Saisonkennzeichen zugeteilt wird.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:
Kfz-Zulassungsstelle Stade
Harburger Str. 193
21680 Stade
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude
Ostmoorweg 3
21614 Buxtehude
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld
im Rathaus der Samtgemeinde
Herrenstr. 25
21698 Harsefeld
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten
im Rathaus der Samtgemeinde
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten
Die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug ist nachzuweisen. dies kann erfolgen duch:
- Vorlage des Original Kaufvertrages oder der Originalrechnung, (auch elektronische Rech-nung gemäß Steuervereinfachungsgesetz),
- ggf. die Bescheinigung nach den §§ 4 Absatz 5 oder 6 Absatz 4 FZV,
oder
- eine vergleichbare Unterlage über den Erwerb des Fahrzeugs oder über den Erwerb eines Fahrzeugteils mit einer dauerhaft angebrachten Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs,
- vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichen-schilder,
- Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder Zollun-bedenklichkeitsbescheinigung, soweit kein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt (§ 1b Umsatzsteuergesetz - UStG -).
Für die Zulassung solch einen Fahrzeuges benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> Herstellerunterlagen / -papiere
> Nachweis der Verfügungsberechtigung durch z.B. Original - Kaufvertrag / Original - Rechnung als Eigentumsnachweis
> Zollnachweis
> Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (sogenannte Vollabnahme)
> Aktuellen Bericht über eine Hauptuntersuchung. Diese ist in der Regel im Gutachten nach § 21 StVZO enthalten. Bitte darauf achten, dass dies im Gutachten vermerkt ist.
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung
> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Das Gutachten gem. § 21 StVZO hat eine Gültigkeit von maximal 18 Monaten. Sofern das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit nicht zugelassen wurde ist eine erneute Abnahme gemäß § 21 StVZO notwendig.
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen wird die Zulassung verweigert, bis Sie diese Rückstände beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.
Eine Online-Zulassung ist für Fahrzeuge aus dem Ausland, aufgrund fehlender Daten im Zentralregister, nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.
Herr Frank Kawitzki | |
Harburger Str. 193, Zimmer 107 // 1. OG Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3650 Telefax: 04141 12-3669 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de | |
Herr Sivaloganathan | |
Harburger Str. 193, Zimmer 103 // 1. OG Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3651 Telefax: 04141 12-3669 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de | |
Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude | |
StraßenverkehrOstmoorweg 3 21614 Buxtehude Telefon: 04161 7152-0 E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet,
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