Samtgemeinde Fredenbeck

Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

Allgemeine Informationen

Auf Antrag ist die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, möglich. Die Zulassung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

 

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Das notwendige Antragsformular können Sie hier  herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.

Die Zulassung von gebrauchten Importfahrzeugen ist im Online-Zulassungsverfahren, aufgrund fehlender Daten, leider nicht möglich.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies schon vor der Zulassung, Online, über diesen Link, tun.

Sollte das Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum, also mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, so ist dieses bei der Zulassungsstelle entsprechend zu beantragen. Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate betragen und darf 11 Monate nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie, dieses der Versicherung entsprechend mitzuteilen, damit Ihnen eine entsprechende eVB-Nummer für ein Saisonkennzeichen zugeteilt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stelle

Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

Kfz-Zulassungsstelle Stade

Harburger Str. 193

21680 Stade

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

Ostmoorweg 3

21614 Buxtehude

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

im Rathaus der Samtgemeinde

Herrenstr. 25

21698 Harsefeld

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

im Rathaus der Samtgemeinde

Mittelweg 2

21709 Himmelpforten

 

Voraussetzungen

Die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug ist nachzuweisen. dies kann erfolgen duch:

- Vorlage des Original Kaufvertrages oder der Originalrechnung, (auch elektronische Rech-nung gemäß Steuervereinfachungsgesetz),
- ggf. die Bescheinigung nach den §§ 4 Absatz 5 oder 6 Absatz 4 FZV,


oder

- eine vergleichbare Unterlage über den Erwerb des Fahrzeugs oder über den Erwerb eines Fahrzeugteils mit einer dauerhaft angebrachten Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs,
- vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichen-schilder,
- Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder Zollun-bedenklichkeitsbescheinigung, soweit kein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt (§ 1b Umsatzsteuergesetz - UStG -).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Zulassung solch einen Fahrzeuges benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung

> Herstellerunterlagen / -papiere

> Nachweis der Verfügungsberechtigung durch z.B. Original - Kaufvertrag / Original - Rechnung als Eigentumsnachweis

> Zollnachweis

> Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (sogenannte Vollabnahme)

> Aktuellen Bericht über eine Hauptuntersuchung. Diese ist in der Regel im Gutachten nach § 21 StVZO enthalten. Bitte darauf achten, dass dies im Gutachten vermerkt ist.

> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung

> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.

Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.

Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.

Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.

Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Gutachten gem. § 21 StVZO hat eine Gültigkeit von maximal 18 Monaten. Sofern das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit nicht zugelassen wurde ist eine erneute Abnahme gemäß § 21 StVZO notwendig.

Rechtsgrundlage

- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

Was sollte ich noch wissen?

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen wird die Zulassung verweigert, bis Sie diese Rückstände beglichen haben.
 
 Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

Eine Online-Zulassung ist für Fahrzeuge aus dem Ausland, aufgrund fehlender Daten im Zentralregister, nicht möglich.

Bemerkungen

Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr Frank KawitzkiStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Zimmer 107 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3650
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Herr SivaloganathanStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Zimmer 103 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3651
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigen
StraßenverkehrOstmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet,

Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
Mittwoch 08:00 – 12:00
Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00
Freitag 08:00 – 12:00

Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
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