Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss und für Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
persönliche und telefonische Sprechzeiten:
Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr + 14.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr + 13.00 bis 17.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie über folgende Internetseite des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Auch ein Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist darüber zugänglich.
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/bauen_wohnen/wohngeld/wohngeld-217036.html
Nach der Wohngeldreform zum 01.01.2023 ist die Zahl der Wohngeldanträge massiv gestiegen, sodass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei derzeit 10 - 12 Wochen nach Vollständigkeit des Antrages liegt. Ich bitte um Verständnis.