Samtgemeinde Fredenbeck

Wohnberechtigungsschein

Allgemeine Informationen

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Einkommenserklärung für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen
  • die letzten 12 Verdienstbescheinigungen des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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Kreishaus Gebäude B, Zimmer B025 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6325
E-Mail:
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Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
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Öffnungszeiten:
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