Wenn Sie eine Waffe erwerben und besitzen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird nachgewiesen durch eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition wird gesondert eingetragen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen waffenrechtlichen Erlaubnis sind insbesondere, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt, die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis (z. B. als Sportschütze oder Jäger) nachgewiesen hat.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt nicht dazu, Waffen zu führen, d. h. die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben. Hierzu berechtigt nur ein Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Kostentarif der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).