Samtgemeinde Fredenbeck

Vorkaufsrecht

Allgemeine Informationen

Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fredenbeck besitzen zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.

 

Verfahrensablauf:

Der Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags unverzüglich der zuständigen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Fredenbeck mitzuteilen. Diese hat dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Wird vom Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht, wird ein so genanntes Negativattest ausgestellt.
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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fredenbeck.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von 25,00€ an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Abschluss eines Kaufvertrags ist der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Fredenbeck
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-0
Telefax: 04149 91-199
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.fre­den­beck.de
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 
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