Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fredenbeck besitzen zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.
Verfahrensablauf:
Der Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags unverzüglich der zuständigen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Fredenbeck mitzuteilen. Diese hat dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Wird vom Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht, wird ein so genanntes Negativattest ausgestellt.