Samtgemeinde Fredenbeck

Vollstreckungen

Allgemeine Informationen

Offene Forderungen der Samtgemeinde Fredenbeck, sowie Vollstreckungshilfeersuchen öffentlich-rechtlicher Forderungen anderer Behörden werden durch den Vollstreckungsbeamten beigetrieben.

Welche Gebühren fallen an?

Laut der Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung (VwVKostVO) richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Höhe der Forderung.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. DittmerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 210 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-202
Telefax: 04149 91-298
E-Mail:
Frau A. MartensStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 209 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-205
Telefax: 04149 91-299
E-Mail:
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