Die Samtgemeinde Fredenbeck erhebt für bestimmte Veranstaltungen eine Vergnügungssteuer. Die Vergnügungssteuer wird als Kartensteuer, als Pauschalsteuer oder als Steuer nach der Roheinnahme erhoben.
Einzelheiten zu der Vergnügungssteuer entnehmen Sie bitte den Vergnügungssteuersatzungen der jeweiligen Gemeinde.