Samtgemeinde Fredenbeck

Vergnügungssteuer

Allgemeine Informationen

Die Samtgemeinde Fredenbeck erhebt für bestimmte Veranstaltungen eine Vergnügungssteuer. Die Vergnügungssteuer wird als Kartensteuer, als Pauschalsteuer oder als Steuer nach der Roheinnahme erhoben.

Einzelheiten zu der Vergnügungssteuer entnehmen Sie bitte den Vergnügungssteuersatzungen der jeweiligen Gemeinde.

Zahlungsarten
  • Überweisung
Rechtsgrundlage
  • Vergnügungssteuersatzung der jeweilgen Gemeinde

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. DittmerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 210 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-202
Telefax: 04149 91-298
E-Mail:
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