Samtgemeinde Fredenbeck

Veranstaltungsgenehmigung

Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel 8 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Anzeigefrist: 8 Wochen
    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr T. GrubeStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 125 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-302
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
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