Samtgemeinde Fredenbeck

Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung

Allgemeine Informationen

Wenn ein Wochenmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien (z.B. Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts, Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe, Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen und bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts) angestrebt werden.

Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Im Falle der Festsetzung eines Wochenmarktes verpflichtet die Festsetzung die veranstaltende Person zur Durchführung.

Die Festsetzung regelt den Gegenstand, den Ort, die Zeit und die Öffnungszeiten der betroffenen Veranstaltungen.

Informationen über die Möglichkeit mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder eine Veranstaltung auf Dauer festzusetzen, hält die zuständige Stelle bereit.

Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:

  • Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes
  • Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Selbstauskunft zu ggf. laufenden Ermittlungen, Steuerschulden, Bußgeldern sowie Ausstellerliste
  • Antrag auf Festsetzung
  • Lageplan mit Eintragung der vorhandenen Gebäude, Stände und der Besucherparkmöglichkeiten
  • Führungszeugnis "Belegart 0"
  • Gewerbezentralregisterauskunft "Belegart 9"
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister und Satzung
  • bei juristische Personen:
    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftervertrag
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21.5 und Nr. 40.1.21.6 an.

  • Gebühr:485,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

  • Genehmigungsfiktion:3 Monate
    § 6a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO)
Was sollte ich noch wissen?

Grundsätzlich darf jeder an einem Wochenmarkt teilnehmen. Als Veranstalterin oder Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des von der Bewerberin/von dem Bewerber betriebenen Geschäfts.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachbereich 3 Bürgerservice und OrdnungStandort anzeigen
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-0
Telefax: 04149 91-399
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.fre­den­beck.de

Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Zwei Parkplätze sind mit eine Ladesäule versorgt.
Anzahl: 45

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenAnsprechpartner/in
Einheitlicher AnsprechpartnerStandort anzeigen
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-4025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Am Sande
Gebühren: ja


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
 
« zurück

Infobereich

Schnell gefunden

Dies ist ein Platzhalterblock für den Infoblock "Schnell gefunden"

Logo der Internetseite www.landgang-stade.de © Landgang

Logo Bildungslotse © Landkreis Stade

Fachkräftemarketing für die südliche Metropolregion Hamburg

Projekt Fachkräftemarketing für die südliche Metropolregion Hamburg © Hamburg Invest© Hamburg Invest

Meldungen

14.05.2024 Die Bauarbeiten im Bereich der... Die Bauarbeiten im Bereich der Kreisstraße 70 zwischen Fredenbeck und Kutenholz verschieben sich um eine Woche.
13.05.2024 suchen wir schnellstmöglich... suchen wir schnellstmöglich befristet für 2 Jahre mit der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung einen Mitarbeiter für das Hausmeisterteam [d/m/w] (Vollzeit)
17.05.2024 In jedem Haushalt fallen in der... In jedem Haushalt fallen in der Regel gefährliche Abfälle an, auch Sonderabfälle genannt. Der Umgang und die Entsorgung mit diesen problematischen Abfällen erfordern Feingefühl, damit der Umwelt sowie Menschen und Tieren nicht geschadet wird.
weitere Meldungen
 
Logo Serviceportal