Samtgemeinde Fredenbeck

Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist,
  • oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann    
    • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
    • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.

Ob die Eltern Ihre Erklärungen am gleichen Tag oder zu verschiedenen Terminen abgeben möchten, können sie selbst entscheiden.

Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater, wie bei verheirateten Eltern, von Anfang an mit ins Geburtenregister eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenregister nachträglich ergänzt.

Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden,

  • wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder
  • wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht eingereicht ist. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in Ihrem Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage der Geburtsurkunde des Vaters, der Mutter, sowie soweit vorhanden vom Kind
Welche Gebühren fallen an?

Für die Anerkennung der Vaterschaft fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Beurkundung der Anerkennungserklärung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen. 

Anträge / Formulare

beim Standesamt

Was sollte ich noch wissen?

Urkunden können auch bei den Amtsgerichten und Notaren sowie beim Jugendamt aufgenommen werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. EngelhardtStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-301
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
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