Bei abgemeldeten Fahrzeugen benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 3 Jahre alt ist)
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung
> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
>SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.
Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind gegenbenenfalls vorzulegen:
> Die Kennzeichenschilder sofern Sie ein anderes Kennzeichen wünschen. Die Vorlage ist nicht notwendig, wenn Sie das jeweilige Kennzeichen übernehmen wollen.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.