Für die Unterhaltung der Gemeindestraßen, Wege, Fuß- und Radwege sind die Mitgliedsgemeinden Deinste, Fredenbeck und Kutenholz der Samtgemeinde Fredenbeck zuständig.
Entsprechende Schäden können unter Angabe der genauen Lage bei der Samtgemeindeverwaltung gemeldet werden.
Für die Unterhaltung der Kreisstraßen einschließlich Fuß- und Radwege wenden Sie sich bitte an den Landkreis Stade.
Für die Unterhaltung der Landesstraßen einschließlich Fuß- und Radwege wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Stade.