Samtgemeinde Fredenbeck

Sterbeurkunde

Allgemeine Informationen

Sterbeurkunden können bei dem Standesamt angefordert werden, wo der Personenstandsfall ursprünglich einmal beurkundet wurde.

Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem erhöhten Datenschutz. Gemäß § 61 Personenstandsgesetz können Urkundenerteilungen und Auskünfte nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern (bei eingetragener Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – wie Geschwister, Tanten, Onkel, Neffen, Nichten - nur dann, wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 15,00 EUR für die Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr:  7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
  • Gebühr: Urkunden für Renten- und Versorgungsangelegenheiten sind gebührenfrei
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Überweisung
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. EngelhardtStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-301
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
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