Der Tod eines Menschen muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
In den meisten Fällen erfolgt die Meldung durch den beauftragten Bestatter und muss nicht von den Angehörigen vorgenommen werden.