Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
Versicherungsamt
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert. Ohne fachliche Beratung findet sich ein Laie hier kaum zurecht.
Erheben Sie Anspruch auf eine Rente? Prüfen Sie, ob Sie als Versicherte oder Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Hinterbliebene oder Hinterbliebener einer Versicherten oder eines Versicherten einen Anspruch auf Renten haben. Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Arbeiter- oder Angestelltenversicherung. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis sowie bei einem Versichertenältesten oder den Rentenversicherungsträgern selbst durch einen Antrag sichern. Die Benutzung des offiziellen Rentenantragformulars beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Auskünfte erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern selbst, bei einem Versichertenältesten, bei den Gemeinden, den Städten und dem
Sozialamt des Landkreises Stade
-Versicherungsamt-
Am Sande 2
21682 Stade
Weitere Auskünfte erteilt folgende Beratungsstelle:
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (ehemals LVA Braunschweig und LVA Hannover) und Deutsche Rentenversicherung Berlin (ehemals BfA Berlin)
Gemeinsame Auskunfts- und Beratungsstelle
Heckenweg 17
21682 Stade
Telefon: 04141/4094-0
Die Auskunfts- und Beratungsstelle bittet um telefonische Anmeldung.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 13.00 Uhr
Weitere Informationen, Broschüren und Vordrucke finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de .