Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer:
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Fredenbeck | |
Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-0 Telefax: 04149 91-199 E-Mail: info@fredenbeck.deHomepage: https://www.fredenbeck.de | Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr |