Samtgemeinde Fredenbeck

Regenwasserbeseitigungsgebühren

Allgemeine Informationen

Die Abwassergebühr für die Regenwasserbeseitigung wird nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche (Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbelege) bemessen, von der aus Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Regenwasserbeseitigung richtet sich nach § 15 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Fredenbeck. Sie beträgt zurzeit 0,11 € je m² versiegelte Fläche.

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • Lastschrift
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben der Samtgemeinde Fredenbeck auf deren Aufforderung binnen eines Monats die Berechnungsgrundlagen mitzuteilen. Kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht fristgemäß nach, so kann die Samtgemeinde Fredenbeck die Berechnungsdaten schätzen.

Rechtsgrundlage
  • Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Fredenbeck
  • Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Fredenbeck
Bemerkungen

Für die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandates wird die persönliche Unterschrift benötigt. Der Vordruck muss daher per Post oder persönlich an die Samtgemeinde Fredenbeck zurückgegeben werden. Eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da die Unterschrift im Original vorliegen muss.


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Fredenbeck
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-0
Telefax: 04149 91-199
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.fre­den­beck.de
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 
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