Samtgemeinde Fredenbeck

Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

Welche Gebühren fallen an?
  • Abgabe:15,00 EUR
Was sollte ich noch wissen?

Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau LangeStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A014 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3220
Telefax: 04141 12-3223
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