Samtgemeinde Fredenbeck

Nutzungsänderung von Gebäuden

Allgemeine Informationen

Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.

Genehmigungsfrei bleibt die Nutzungsänderung, wenn die bauliche Anlage nach Durchführung der Änderung genehmigungsfrei im Sinne des § 62 NBauO ist.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

Bei Nutzungsänderungen, die dazu führen, dass die bauliche Anlage ein Sonderbau nach § 2 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wird, ist ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.

Für die übrigen Nutzungsänderungen ist ein einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO durchzuführen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Im Wesentlichen wird benötigt:

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
  • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

Ist die Nutzungsänderung genehmigungsfrei, hat die Bauherrin oder der Bauherr über die beabsichtigte Nutzungsänderung eine schriftliche Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen und die in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) genannten Unterlagen (im Wesentlichen den Entwurf) beizufügen.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Anmeldung, z. B. eines Gewerbes, ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Stelle darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes bzw. eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

Bemerkungen

Bitte wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartner/in (siehe rechts).


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Herrmann (Samtgemeinden Apensen und Horneburg)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B019 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6341
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Herr Schrödter (Neubau von Wohngebäuden, Anbau und Umbau etc. an vorhandenen Wohngebäuden - Samtgemeinde Lühe und Gemeinde Jork)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B021 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6347
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Sauerwein-Vendt (Samtgemeinde Nordkehdingen und Gemeinde Drochtersen)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B023 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6345
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Meyer (Samtgemeinde Lühe und Gemeinde Jork)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B017 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6348
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Knauff (Samtgemeinde Fredenbeck)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B013 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6349
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Rotermund (Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B011 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6346
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Herr Paulsen (statische Prüfungen, Abnahme 'Fliegender Bauten' (Fahrgeschäfte))Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B015 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6340
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich III - Planung & Gebäudemanagement VCard
Sietwender Straße 27
21706 Drochtersen
Telefon: 04143 919-120
Telefax: 04143 919-155
E-Mail: Homepage: ww­w.droch­ter­sen.deÖffnungszeiten:
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
 
Samtgemeinde Lühe VCard
Alter Marktplatz 1A
21720 Steinkirchen
Telefon: 04142 8990
Telefax: 04142 899138
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lue­he.deÖffnungszeiten:

Montag - Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr



Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr



Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr



Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


 
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