> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> Fahrzeugpapiere, soweit vorhanden
> Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). D.h. Der Inhaber der nationalen Typgenehmigung für das Fahrzeug stellt eine Bescheinigung aus, mit welcher er bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht.
oder
> EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity (COC))
oder
> Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
oder
> Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (sogenannte Vollabnahme)
> Kaufvertrag / Rechnung für das Neufahrzeug
> Verzollungsnachweis gem. § 6 Abs. 7 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung
> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.
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Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
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