Samtgemeinde Fredenbeck

Mahnungen

Allgemeine Informationen

Offene Forderungen der Samtgemeinde Fredenbeck werden nach ca. 2 Wochen gemahnt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Mahngebühr richtet sich nach der Höhe der Forderung.

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • Lastschrift
Was sollte ich noch wissen?

Zwei Wochen nach erfolgter Mahnung werden offene Forderungen an den Vollstreckungsdienst weitergegeben.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau A. MartensStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 209 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-205
Telefax: 04149 91-299
E-Mail:
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