Offene Forderungen der Samtgemeinde Fredenbeck werden nach ca. 2 Wochen gemahnt.
Mahnungen
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Mahngebühr richtet sich nach der Höhe der Forderung.
Zahlungsarten
- Überweisung
- Lastschrift
Was sollte ich noch wissen?
Zwei Wochen nach erfolgter Mahnung werden offene Forderungen an den Vollstreckungsdienst weitergegeben.
Ansprechpartner/in
Frau A. Martens | |
Rathaus, Zimmer 209 // 1. OG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-205 Telefax: 04149 91-299 E-Mail: amartens@fredenbeck.de |