Samtgemeinde Fredenbeck

Lohnsteuerkarte

Allgemeine Informationen

Die Gemeinden (Meldebehörden) hatten letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten auszustellen (§ 39e Absatz 9 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG). Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wird  durch die elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (Verfahren „ELStAM“) abgelöst.

Ab dem Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) liegt beim örtlichen Finanzamt Stade, Harburger Straße 113, 21680 Stade, Tel.: 04141 5360.
Für Änderungen der Meldedaten (z. B. Heirat, Geburt, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Antragsvordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren erhalten Sie beim Finanzamt Stade oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de in der Rubrik „Steuern/Lohnsteuer“.


zuklappenExterne Behörden
Finanzamt StadeHarburger Straße 113
21680 Stade
Telefon: 04141 5360

 
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