Samtgemeinde Fredenbeck

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Allgemeine Informationen

Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und reicht auch eine teilstationäre Betreuung nicht aus, so besteht ein Anspruch auf Kurzzeit-/Verhinderungspflege in einer Einrichtung der stationären Altenpflege (Altenpflegeheim oder Einrichtung der Kurzzeit-/Verhinderungspflege).

Dies gilt:
Für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in Krisensituationen, in denen vorübergehend eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Der Anspruch auf Kurzzeit-/Verhinderungspflege ist auf jeweils vier Wochen pro Kalenderjahr begrenzt, wobei sich die Pflegekassen an den Aufwändungen beteiligen. 

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Alten- und Pflegeheime im Landkreis Stade.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Reichen Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle nach geeigneten Einrichtungen für die Kurzzeitpflege und den Kosten.
  • Die Pflegekasse rechnet in der Regel direkt mit der Einrichtung ab. 
     
Voraussetzungen
  • Sie können vorübergehend nicht zuhause gepflegt werden. 
  • Sie haben Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
    • Haben Sie lediglich Pflegegrad 1, können Sie den Entlastungsbetrag beantragen.
       
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis  
  • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung)  
  • gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen 
  • gegebenenfalls: Schwerbehindertenausweis  
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

Je nach Pflegekasse können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
 

Welche Gebühren fallen an?

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Die Pflegekasse zahlt für pflegerische Leistungen der Kurzzeitpflege. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten der Kurzzeitpflege zahlen Sie selbst. Sofern der Entlastungsbeitrag noch nicht aufgebraucht ist, können diese Eigenanteile darüber erstattet werden.
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 Arbeitstage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 

Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
 

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Anträge / Formulare

-    Formulare: ja

-    Onlineverfahren möglich: Viele Pflegekassen bieten ein Onlineverfahren an. 

-    Schriftform erforderlich: ja

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 


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