Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (SRS-Waffen) mit PTB-Zulassungszeichen im Kreis außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums führen will, benötigt dafür einen Kleinen Waffenschein.
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines finden Sie unten unter den Rubriken "Dokumente" und "Formulare"