Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kircheneintritt: Erklärung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Fredenbeck | |
Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-0 Telefax: 04149 91-199 E-Mail: info@fredenbeck.deHomepage: https://www.fredenbeck.de | Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr |