Samtgemeinde Fredenbeck

Kirchenein- und -austritt

Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist persönlich vor dem Standesbeamten Ihres Wohnsitzes zu erklären.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Für einen Kirchenaustritt ist eine Gebühr in Höhe von 30,00 € zu entrichten.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. EngelhardtStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-301
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
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