Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist persönlich vor dem Standesbeamten Ihres Wohnsitzes zu erklären.
Kirchenein- und -austritt
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Für einen Kirchenaustritt ist eine Gebühr in Höhe von 30,00 € zu entrichten.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Frau M. Engelhardt | |
Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-301 Telefax: 04149 91-399 E-Mail: standesamt@fredenbeck.de |