Samtgemeinde Fredenbeck

Kinder- und Jugendschutz

Allgemeine Informationen

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.

Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.

Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.

Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Überörtliche Einrichtungen:

  • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
  • Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Jugend und FamilieStandort anzeigen
Am Staatsarchiv
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5111
Telefax: 04141 12-5113
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover VCard
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Telefon: 0511 89701-0
Telefax: 0511 89701-166
E-Mail: Homepage: ww­w.­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:

Allgemein:

Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.



Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:

Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr

sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.



Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:

Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.



 
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