Samtgemeinde Fredenbeck

Kinder mit Behinderungen im Krippen-, Kindergarten- und Vorschulalter

Allgemeine Informationen

Eine Behinderung oder drohende Behinderung und den Bedarf an Eingliederungshilfe stellt die zuständige Stelle fest, in welcher das Kind wohnt. Die zuständige Stelle für die in der Samtgemeinde Fredenbeck lebenden Familien ist der Landkreis Stade.

Entsprechend des von der zuständigen Stelle festgestellten Bedarfs an Eingliederungshilfe wird auf Antrag dem Kind mit Behinderung eine Leistung gewährt.

 

Integrative Kindergartenbetreuung

Das Angebot einer integrativen Kindergartenbetreuung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr. In einer integrativen Kindergartengruppe werden Kinder mit Behinderungen und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut.

Integrative Kinder werden in der Samtgemeinde Fredenbeck in der Kindertagesstätte Lütt Hus betreut.

Weiterführende Informationen:

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten der Eingliederungshilfe für die Betreuung des Kindes mit Behinderung werden von den kreisangehörigen Kommunen, dem Landkreis Stade bzw. dem Land getragen.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Zudem halten die zuständigen Behörden für Eingliederungshilfe auf ihren Internetseiten Informationen zu den Leistungen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bereit.

Unterstützende Institutionen

Ein weiterer Ansprechpunkt ist die Fachberatung Hören, Sprache und Sehen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, wenn Sie Fragen zu einer festgestellten oder vermuteten Sprach- oder Hörbehinderung Ihres Kindes haben.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau H. SethmannStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 211 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-136
Telefax: 04149 91-199
E-Mail:
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