Samtgemeinde Fredenbeck

Jagdschein

Allgemeine Informationen

 

Antragstellung:

Bitte übersenden Sie Ihre Unterlagen zur Beantragung eines Jagdscheins möglichst postalisch oder werfen Sie sie in einem Umschlag in den Behördenbriefkasten ein. Vermerken Sie bitte auf dem Briefumschlag das Stichwort "Jagdbehörde". Wenn Sie persönlich bei der Jagdbehörde vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte zuvor telefonisch einen Termin. Allerdings ist es auch bei einer persönlichen Vorsprache derzeit nicht möglich, Ihnen den verlängerten oder neu ausgestellten Jagdschein gleich wieder auszuhändigen. Aktuell müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa ein bis zwei Wochen rechnen. Sie bekommen Ihre Dokumente auf dem Postweg übersandt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen und mit sich führen. Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines ist das erfolgreiche Ablegen der Jägerprüfung.

Den Antrag auf die erstmalige Erteilung oder auf Verlängerung eines Jagdscheines können Sie unten unter Formulare/Anträge herunterladen. Er ist am PC ausfüllbar, muss jedoch ausgedruckt und unterschrieben werden.

Vor der Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines wird von der unteren Jagdbehörde (für das Kreisgebiet Stade ist das der Landkreis Stade) die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines Jagdscheins erforderlich:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins (Jagdscheinantrag); zum Download des Formulars siehe unten
  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung (nur bei erstmaliger Beantragung)
  • aktuelles Passbild, Größe max. 4 x 5 cm (nur bei erstmaliger Beantragung oder wenn ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss)
  • Nachweis/Beleg über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten Antragszeitraum (500.000 Euro für Personenschäden, 50.000 Euro für Sachschäden) mit Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über ihre Informationspflichten gegenüber der Jagdbehörde
Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung des Jagdscheines fallen Kosten an:

  • für ein Jagdjahr 75,00 Euro (30,00 Euro Jagdabgabe, 45,00 Euro Gebühr)
  • für drei Jagdjahre 190,00 Euro (90,00 Euro Jagdabgabe, 100,00 Euro Gebühr)
  • für einen Jahresjugendjagdschein 30,00 Euro (15,00 Euro Jagdabgabe, 15,00 Euro Gebühr)

Für andere Arten des Jagdscheins (z. B. Tagesjagdschein) fallen ebenfalls Kosten an. Auskünfte erteilen die nebenstehend genannten Mitarbeiter/innen.

Anträge / Formulare

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Tiedemann (Buchstaben A - G)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A016 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3229
Telefax: 04141 12-3223
E-Mail:
Herr Stehrenberg (Buchstaben H - K)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A018 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3227
Telefax: 04141 12-3223
E-Mail:
Frau Tessmer (Buchstaben L - P)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A020 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3228
Telefax: 04141 12-3223
E-Mail:
Herr Duray (Buchstaben Q - S)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A024 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3237
Telefax: 04141 12-3223
E-Mail:
Frau Schilling (Buchstaben T - Z)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A026 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3238
Telefax: 04141 12-3223
E-Mail:
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