Für das Halten von Hunden wird eine Hundesteuer erhoben.
Grundsätzlich ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund binnen 14 Tagen zur Steuer anzumelden, sobald er ihn anschafft und/oder der Hund älter als 3 Monate ist.
Verzieht ein Hundehalter innerhalb der Samtgemeinde Fredenbeck (Ummeldung) oder in einen anderen Ort, so ist der Hund binnen 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke ist zurückzugeben.