© Peter Bohot / pixelio„Hilfe, wir haben ein Wespennest.“ Mit diesen oder ähnlichen Hilferufen wenden sich Bürger während der Sommermonate fast täglich an Behörden, Feuerwehren, die Polizei oder die Rettungsleitstelle, weil Hornissen, Wespen und ihre Artgenossen ihr Nest an einer ungünstigen Stelle gebaut haben. Oft sind die Anrufer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich im Umgang mit den ungewohnten Untermietern verhalten sollen. Für solche Fälle gibt es in der Samtgemeinde Fredenbeck zur Zeit keine ehrenamtliche Berater. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Stade.
Hornissen- und Wespenberatung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Was sollte ich noch wissen?
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass diese Personen ehrenamtlich beratend tätig sind und keine Beseitigung von Wespennestern durchführen. Außerdem stehen sie nicht rund um die Uhr zur Verfügung, sondern zu den üblichen Tageszeiten.
In Ausnahmefällen dürfen die Beraterinnen und Berater nach bestimmten Kriterien Hornissenvölker umsiedeln, da ihnen eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Für die Umsiedlung von Hornissen- und Wespennestern wird eine Aufwandsentschädigung erhoben, wie auch bei einer vor Ort Beratung. Die telefonische Beratung ist natürlich kostenlos.
Die ehrenamtlich bestellten Beraterinnen und Berater engagieren sich für den Artenschutz dieser Insekten mit einer sachkundigen und unbürokratischen Beratung, auch vor Ort. Somit wird Verständnis und Interesse für diese zu unrecht verfolgten Tierarten bei der Bevölkerung geweckt.
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Fredenbeck | |
Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-0 Telefax: 04149 91-199 E-Mail: info@fredenbeck.deHomepage: https://www.fredenbeck.de | Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr |