Die von der Samtgemeinde Fredenbeck zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen und die zu erwartenden Erträge und Einzahlungen werden geplant und nach Ablauf eines Haushaltsjahres kontrolliert. Hieraus resultiert die Aufstellung eines Haushaltsplanes, der die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung bildet. Der Haushaltsplan ist somit als zentrales Steuerungsinstrument anzusehen. Weiterhin wird für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung erlassen. Durch das Wirksamwerden der Haushaltssatzung erhält der Haushaltsplan seinen Charakter als intern verbindliche Rechtsnorm.
Eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan gibt es nicht nur für die Samtgemeinde Fredenbeck, sondern auch für die Mitgliedsgemeinden Deinste, Fredenbeck und Kutenholz.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Finanzen zur Verfügung.