Samtgemeinde Fredenbeck

Grundsteuer

Allgemeine Informationen

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der zuständigen Stelle erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fredenbeck beschließen mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und die Samtgemeinde Fredenbeck erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Liegt der Samtgemeinde Fredenbeck bei einem Eigentumswechsel keine Verzichtserklärung vor, so wird der Kaufvertrag benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Lediglich für die Erstellung eines Duplikats Ihres Grundsteuerbescheides würde eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,00 € anfallen.

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • Lastschrift
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Nähere Auskünfte z.B. über die Berechnung und Höhe der Grundsteuer erteilt das Finanzamt.

Ab 2015 stellt die Samtgemeinde Fredenbeck auf Mehrjahresbescheide um. Der Mehrjahresbescheid behält dann solange seine Gültigkeit, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt oder aufgehoben wird. Er verpflichtet zur Zahlung der Fälligkeiten für sämtliche Folgejahre.

Bemerkungen

Für die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandates wird die persönliche Unterschrift benötigt. Der Vordruck muss daher per Post oder persönlich an die Samtgemeinde Fredenbeck zurückgegeben werden. Eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da die Unterschrift im Original vorliegen muss.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau L. BraseStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 208 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-207
Telefax: 04149 91-299
E-Mail:
Frau K. WurfStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 213 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-211
Telefax: 04149 91-299
E-Mail:
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