Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
Sie wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Weiter bietet sie Beratung/Unterstützung für Frauen bei Problemen jeglicher Art (Sprechstunde).
Interner Aufgabenbereich
- | vertritt die Belange der in der Verwaltung beschäftigten Frauen und ist deren Ansprechpartnerin |
- | berät Kolleginnen bei Bewerbungen, Weiterbildung, etc. |
- | gibt Stellungnahmen zur Frauenförderung ab |
- | macht Vorschläge und entwickelt Konzepte zur Verbesserung der Arbeitssituation der weiblichen Beschäftigten |
- | beteiligt sich an allen Personalangelegenheiten der Verwaltung, wie z.B. Stellenausschreibungen, Personalauswahl u. -entwicklung |
Externer Aufgabenbereich
- | Teilnahme an Rats- u. Ausschusssitzungen (Mitwirkungs-, Anhörungs-, Antrags- u. Widerspruchsrecht) |
- | Vernetzung von Frauenorganisationen regional und überregional |
- | Aufklärung und Prävention bzgl. Gewalt gegen Frauen und Mädchen |
- | Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. Kinderbetreuung) |
- | Zusammenarbeit mit Schulen, Kirche, Jugendpflege, etc. |
- | Zusammenarbeit mit Institutionen u. Frauengruppen vor Ort |
- | Frau/Mädchen und Gesundheit |
- | Beratung und Hilfe in Einzelfällen (Sprechstunde) |
- | Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterialien über frauenspezifische Themen |