Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeummeldung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Gewerbeamt, in dessern Bezirk die Gewerbeanmeldung erfolgt ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer,
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Für die Gewerbeummeldung fallen Gebühren in Höhe von 22,50 EUR an.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Überweisung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Ansprechpartner/in
Frau P. Büttner | |
Rathaus, Zimmer 126 // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-303 Telefax: 04149 91-399 E-Mail: meldeamt@fredenbeck.de | |
Frau S. Dähne | |
Rathaus, Zimmer 125 // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-304 Telefax: 04149 91-399 E-Mail: meldeamt@fredenbeck.deE-Mail: sdaehne@fredenbeck.de | |
Herr J. Brümmer | |
Rathaus, Zimmer 126 // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-306 Telefax: 04149 91-399 E-Mail: jbruemmer@fredenbeck.de |
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ |
Dokumente
Gewerbeummeldung (69 kB) | |
Beiblatt zu weiteren gesetzlichen Vertretern (61 kB) |