Samtgemeinde Fredenbeck

Gewerbeummeldung

Allgemeine Informationen

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Verfahrensablauf

Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Gewerbeamt, in dessern Bezirk die Gewerbeanmeldung erfolgt ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer,
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Für die Gewerbeummeldung fallen Gebühren in Höhe von 22,50 EUR an.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Überweisung
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau P. BüttnerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-303
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
photo
Frau S. DähneStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 125 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-304
Telefax: 04149 91-399
E-Mail: E-Mail:
photo
Herr J. BrümmerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-306
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
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