Samtgemeinde Fredenbeck

Gewerbesteuer

Allgemeine Informationen

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Samtgemeinde Fredenbeck.

Die Hebesätze in der Samtgemeinde Fredenbeck lauten aktuell wie folgt:

Gemeinde Deinste                        360 v. H.

(Deinste, Helmste)

Gemeinde Fredenbeck                 380 v. H.

(Fredenbeck, Schwinge, Wedel)

Gemeinde Kutenholz                    380 v. H.

(Kutenholz, Mulsum, Aspe, Essel)

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Gewerbesteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung, die hier heruntergeladen werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.

Rechtsgrundlage

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

-    Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
-    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
-    Hinzurechnungen § 8 GewStG
-    Kürzungen § 9 GewStG

- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
-    Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG

- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
-    Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Gewerbesteuer finden Sie hier.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau L. BraseStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 208 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-207
Telefax: 04149 91-299
E-Mail:
Frau K. WurfStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 213 // 1. OG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-211
Telefax: 04149 91-299
E-Mail:
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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Finanzamt Stade VCard
Harburger Straße 113
21680 Stade
Telefon: 04141 536-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-stade-67841.htmlÖffnungszeiten:

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