Samtgemeinde Fredenbeck

Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  2. den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO), vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  3. Bauvorhaben
    1. als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
    2. als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen,
  4. das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter)

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis soll unter Verwendung eines der empfohlenen Antragsmuster (Anlagen 1 bis 3) bei der Erlaubnisbehörde eingereicht werden.

Bei Personen(handels)gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie ausnahmsweise Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Jeder geschäftsführende Gesellschafter muss einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis stellen.

Der Antragsteller hat auf seine Kosten beizubringen oder die Beibringung zu veranlassen:

  • Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist. Handelt es sich z. B. um eine GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz für sich sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen. Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) für sich sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen. Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen. Zudem ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (z.B. AG, GmbH) beizubringen.
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b Zivilprozessordnung).
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt.
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Bei juristischen Personen ist die Bescheinigung sowohl für die juristische Person als auch für alle gesetzlichen Vertreter beizubringen, bei Personengesellschaften für alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes. Bei juristischen Personen ist die Bescheinigung sowohl für die juristische Person als auch für alle gesetzlichen Vertreter beizubringen, bei Personengesellschaften für alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter.
  • Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (Versicherungsbescheinigung nach dem Muster der Anlagen 4 bzw. 5).
Welche Gebühren fallen an?

Entscheidungen in Antragsverfahren nach §34c GewO erfolgen grundsätzlich kostenpflichtig.

Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Gebührensatzung der im jeweiligen Antragsverfahren zuständigen Stelle. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an diese.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer entsteht drei Monate nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen eine Genehmigungsfiktion. Diese Genehmigungsfiktion gilt nur für Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger, § 6a GewO.

In jedem Fall empfiehlt sich die Antragstellung mit genügendem zeitlichem Vorlauf zur geplanten Aufnahme der Tätigkeit. Die vollständige Beifügung der erforderlichen Unterlagen begünstigt eine zügige Verfahrensabwicklung.

Was sollte ich noch wissen?

Nach Erteilung der Erlaubnis gelten für Makler und Bauträger eine Reihe von Verpflichtungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung, insbesondere die Pflicht zur Durchführung einer jährlichen Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden; das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen (§34c Abs. 2 S. 1 GewO).


zuklappenExterne Behörden
IHK - Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-RaumAm Schäferstieg 2
21680 Stade
Telefon: 04141 524-0
Telefax: 04141 524-111
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­sta­de.ih­k24.de

 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
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E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
 
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg VCard
Am Sande 1
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Telefon: 04131 742424
Telefax: 04131 742180
E-Mail: Homepage: ww­w.ih­k24-lu­e­nebur­g.de
 
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