Samtgemeinde Fredenbeck

Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Allgemeine Informationen

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt bei der am Ort der Anmeldung für die Durchführung der gesundheitlichen Beratung zuständigen Behörde.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle stellt der beratenen Person eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus. Auf der Bescheinigung müssen angegeben sein:

  1. der Vor- und Nachname der beratenen Person,
  2. das Geburtsdatum der beratenen Person,
  3. die ausstellende Stelle und
  4. das Datum der gesundheitlichen Beratung.

Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen
  • Volljährigkeit der beratenen Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate.

Die Teilnahme an der Beratung ist Voraussetzung für die gewerbliche Anmeldung.

Das Gesundheitsamt bietet diese gesundheitliche Beratung nach Terminabsprache allen interessierten Frauen und Männern an.

Was sollte ich noch wissen?

In diesem vertraulichen Gespräch können Sie alle Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Drogen und Alkohol stellen. Aber auch andere Themen, insbesondere etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage, können gerne angesprochen werden. Den Nachweis über die Beratung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Gesprächs.

Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht.

Am Beratungsgespräch nehmen nur eine Beraterin und Sie teil. Soweit erforderlich kann das Gesundheitsamt jemanden zur Sprachmittlung einladen. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Angabe der Beratungssprache ist unbedingt erforderlich. Weitere Personen dürfen Sie in den Wartebereich begleiten. Eine Teilnahme an dem Gespräch ist ausgeschlossen.

Die Beratung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bemerkungen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung.

Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungsamt des Landkreises Stade.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
GesundheitStandort anzeigen
Heckenweg 7
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5300
Telefax: 04141 12-5313
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


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