Samtgemeinde Fredenbeck

Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung

Allgemeine Informationen

Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen erfordert eine Gemeinschaftslizenz, die von der zuständigen Stelle des Niederlassungsmitgliedstaats ausgestellt wurde. Die Lizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt, ist nicht übertragbar und enthält eine Seriennummer. In jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz mitgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Gemeinschaftslizenz auch für die Beförderung im innerstaatlichen Verkehr gilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Fach- und Sachkundenachweis
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Beglaubigter Auszug  aus dem Handelsregister
  • Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden
  • Fahrzeugnachweis

Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:

  • Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
  • alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
  • Bankvollmacht über das Geschäftskonto
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Fach- und Sachkundenachweis
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:50,00 EUR - 700,00 EUR
Bemerkungen

Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau BinckeStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Zimmer 307 // 3. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3689
Telefax: 04141 12-3613
E-Mail:

Arbeitszeit:
Arbeitszeit:
Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Herr Volker BalzerStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Zimmer 307 // 3. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3681
Telefax: 04141 12963621
E-Mail:
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