Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde sowie eine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Geburtsurkunde / Geburtenregister
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt des Ortes, in dem Sie geboren worden sind.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 15,00 € für die Ausstellung der Urkunde
- Gebühr: 7,50 € für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
- Gebühr: 70,00 € für die nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Überweisung
- EC-Kartenzahlung
Ansprechpartner/in
Frau M. Engelhardt | |
Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-301 Telefax: 04149 91-399 E-Mail: standesamt@fredenbeck.de |
Dokumente
Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland (23 kB) | |
Urkundenanforderung (15 kB) |