Dem Verlierer wird die Fundsache herausgegeben, wenn dieser nachweisen kann, dass er Eigentümer der Fundsache ist.
Dem Finder wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die Fundsache herausgegeben.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anmeldung der Fundsache im Fundbüro (Einwohnermeldeamt).
Der Finder erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn
- dieser/diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten hat,
- sich der/die Verlierer/in nicht gemeldet hat und
- die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Eine Auflistung der abgegebenen Fundsachen finden Sie hier.
Fundsachen
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
Herr J. Brümmer | |
Rathaus, Zimmer 126 // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-306 Telefax: 04149 91-399 E-Mail: jbruemmer@fredenbeck.de |