Samtgemeinde Fredenbeck

Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde

Des weiteren werden sowohl das Führungszeugnis für private Zwecke und zur Vorlage bei einer Behörde in Form eines erweiterten Führungszeugnisses ausgestellt werden. Ein erweitertes Führungszeugnis wird ausgestellt, wenn die Arbeit des Antragstellers im Zusammenhang mit Kindern steht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Hauptwohnsitzgemeinde des Antragstellers.

Voraussetzungen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:13,00 EUR
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer: 10 - 12 Tage

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Über das Online-Portal des Bundesamt für Justiz haben Sie die Möglichkeit Führungszeugnisse online zu beantragen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau P. BüttnerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-303
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
photo
Frau S. DähneStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 125 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-304
Telefax: 04149 91-399
E-Mail: E-Mail:
photo
Herr J. BrümmerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-306
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
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