In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
Des weiteren werden sowohl das Führungszeugnis für private Zwecke und zur Vorlage bei einer Behörde in Form eines erweiterten Führungszeugnisses ausgestellt werden. Ein erweitertes Führungszeugnis wird ausgestellt, wenn die Arbeit des Antragstellers im Zusammenhang mit Kindern steht.