Samtgemeinde Fredenbeck

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Allgemeine Informationen

Unsere Beratungsleistung reicht von Erziehungsfragen und Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder Jugendlichen.
Unser Ziel ist es, Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrzunehmen und Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen zu helfen. Dazu gehört auch die Beratung und Vermittlung zwischen den Eltern zur Entwicklung einvernehmlicher Sorgerechtsregelungen bei Trennung und Scheidung.

Natürlich können sich auch Kinder und Jugendliche selbst an uns wenden, wenn sie Rat und Hilfe brauchen oder sich in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden.
Die Beratung wird grundsätzlich von qualifizierten Sozialarbeiter/innen im Allgemeinen Sozialen Dienst durchgeführt.
Ein spezielles Beratungsangebot finden Sie noch in der Erziehungsberatungsstelle.

Wenn Sie sich hilfesuchend an uns gewandt haben, kann es sein, dass wir Ihrer Familie oder einzelnen Familienangehörigen nach ausführlicher Beratung eine mehr oder weniger intensive Betreuung für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Die Betreuung kann entweder direkt in Ihrer Familie erfolgen, oder in entsprechenden Tageseinrichtungen. Diese vorrübergehende Unterstützung ist als Hilfe zur Selbsthilfe oder familienergänzende Hilfe gedacht.

Sollten wir im Verlauf der Beratungsgespräche feststellen, dass eine zeitweise Unterbringung Ihres Kindes unumgänglich ist, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit suchen. Mit Kinderheimen- und Jugendwohnheimen, Pflegefamilien, Jugendwohngruppen und sonstigen betreuten Wohnformen stehen uns dafür unterschiedliche Hilfsangebote zur Verfügung.

Wichtig ist: Erziehungshilfen veranlassen wir nur, wenn Sie es beantragt haben!

Gegen Ihren Willen können wir nur durch Gerichtsentscheidung bei massiver Gefahr für das Kindeswohl tätig werden. Das müssen wir ( zum Glück ) sehr selten.

An wen muss ich mich wenden?

Um genügend Zeit für die Probleme der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern zu haben, wird gebeten, telefonisch einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung sind kostenintensive Maßnahmen. Sie müssen daher damit rechnen, dass Sie entsprechend der Vorgaben des Sozialgesetzbuches -Achtes Buch- (SGB VIII) zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Nähere Auskünfte dazu erteilen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Unsere Beratungsleistung sowie ambulante Hilfen zur Erziehung oder ambulante Eingliederungshilfen sind immer kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Während der Geschäftszeiten des Landkreises Stade kann über die Tel.Nr. 12-5111 bzw. 12-5131 eine/n Sozialarbeiter/in erreicht werden.

Von den Sozialarbeiter/innen werden bei Bedarf Sprechzeiten in den jeweiligen Samtgemeinden/Gemeinden abgehalten. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch bei der zuständigen Fachkraft.

Bemerkungen
Unterstützende Institutionen

Insbesondere bei schulischen Problemen ist für die Gemeinde Jork und Samtgemeinde Apensen  gemeinsam mit der Landesschulbehörde Stade und der Stadt Buxtehude  das Beratungszentrum für emotionale und soziale Entwicklung "Bese" gegründet worden.

Beseteam


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Jugend und FamilieStandort anzeigen
Am Staatsarchiv
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5111
Telefax: 04141 12-5113
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Familienservicebüro VCard
Sietwender Straße 11
21706 Drochtersen
Telefon: 04143 3297602
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.30 Uhr
und zusätzlich jeden 2. und 4. Montag 14.00 - 16.00 Uhr
 
Samtgemeinde Horneburg - Fachbereich 1 - Bürgerservice und Soziales VCard
Lange Straße 47/49
21640 Horneburg
Telefon: 04163 8079-0
Telefax: 04163 8079-77
E-Mail: Homepage: htt­ps://hor­ne­bur­g.­de/Öffnungszeiten:

Montag           08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr



Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr



Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr



Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr



Freitag            08:00 – 12:00 Uhr


 
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