Unsere Beratungsleistung reicht von Erziehungsfragen und Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder Jugendlichen.
Unser Ziel ist es, Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrzunehmen und Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen zu helfen. Dazu gehört auch die Beratung und Vermittlung zwischen den Eltern zur Entwicklung einvernehmlicher Sorgerechtsregelungen bei Trennung und Scheidung.
Natürlich können sich auch Kinder und Jugendliche selbst an uns wenden, wenn sie Rat und Hilfe brauchen oder sich in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden.
Die Beratung wird grundsätzlich von qualifizierten Sozialarbeiter/innen im Allgemeinen Sozialen Dienst durchgeführt.
Ein spezielles Beratungsangebot finden Sie noch in der Erziehungsberatungsstelle.
Wenn Sie sich hilfesuchend an uns gewandt haben, kann es sein, dass wir Ihrer Familie oder einzelnen Familienangehörigen nach ausführlicher Beratung eine mehr oder weniger intensive Betreuung für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Die Betreuung kann entweder direkt in Ihrer Familie erfolgen, oder in entsprechenden Tageseinrichtungen. Diese vorrübergehende Unterstützung ist als Hilfe zur Selbsthilfe oder familienergänzende Hilfe gedacht.
Sollten wir im Verlauf der Beratungsgespräche feststellen, dass eine zeitweise Unterbringung Ihres Kindes unumgänglich ist, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit suchen. Mit Kinderheimen- und Jugendwohnheimen, Pflegefamilien, Jugendwohngruppen und sonstigen betreuten Wohnformen stehen uns dafür unterschiedliche Hilfsangebote zur Verfügung.
Wichtig ist: Erziehungshilfen veranlassen wir nur, wenn Sie es beantragt haben!
Gegen Ihren Willen können wir nur durch Gerichtsentscheidung bei massiver Gefahr für das Kindeswohl tätig werden. Das müssen wir ( zum Glück ) sehr selten.