Samtgemeinde Fredenbeck

Erweiterung der Fahrerlaubnis > z.B. Motorrad (A), Anhänger (BE) ...

Allgemeine Informationen

Erweiterung der Fahrerlaubnis – welche Fahrerlaubnisklasse?

© Landkreis Stade

Wenn Sie Ihre bereits bestehende Fahrerlaubnis um eine neue Fahrerlaubnisklasse erweitern möchten sind, abhängig von der beantragten Fahrerlaubnisklasse, gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Da eine Vielzahl von Regelungen für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse zu beachten ist, möchten wir Ihnen hier einen Überblick zu generellen Fragestellungen geben. Für die Beratung in Einzelfällen stehen Ihnen die Führerscheinstelle und Ihre Fahrschule als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Fahrschule > Ansprechpartner für die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis

Die Fahrschule informiert umfangreich über den Ablauf der Fahrschulausbildung und reicht in Ihrem Auftrag den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde – umgangssprachlich Führerscheinstelle – ein.

Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis > grundsätzliche Regelungen

  • Voraussetzung: bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • nicht im Besitz einer in Fahrerlaubnis dieser Klasse aus der EU / EWR
  • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Zeitpunkt der Antragstellung frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die beantragte Klasse erforderlichen Mindestalters

 FAQs

Erste-Hilfe-Kurs bei Erweiterung der Fahrerlaubnis?

Da Sie bereits bei der ersten Fahrerlaubnis einen Erste-Hilfe-Nachweis erbracht haben, müssen Sie bei einer Erweiterung keinen erneuten Nachweis erbringen. Der Kurs muss die Anforderungen 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten erfüllt haben.

Hinweis: Ein neuer Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn beim Ersterwerb lediglich ein Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ gemacht wurde. Diese frühere Bescheinigung reicht seit dem 13.03.2019 nicht mehr aus.

Anforderungen an das Sehvermögen 
Fahrerlaubnisklassen > A, B, BE, L, T (und alle Unterklassen)

Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle, z.B. Augenoptiker mit Nachweis der notwendigen Mindestsehschärfe. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter zwei Jahre sein.

Hinweis: Sofern der Sehtest nicht bestanden wird, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

 A / A1 / A2 > Stufenführerschein für Krafträder

Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse, der stufenweise Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse erfolgt durch eine Aufstiegsprüfung: Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

BE > der "große" Anhängerführerschein

Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3.500 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich.

Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.


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Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
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