Samtgemeinde Fredenbeck

Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung

Allgemeine Informationen

Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

  • fachliche Eignung

Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)

  • finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)

  • persönliche Zuverlässigkeit

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
  • Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
  • Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
  • Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht

Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden je nach Einzelfall berechnet. Hierbei ist der Gebührenrahmen des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr zu berücksichtigen.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau BinckeStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Zimmer 307 // 3. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3689
Telefax: 04141 12-3613
E-Mail:

Arbeitszeit:
Arbeitszeit:
Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Herr Volker BalzerStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Zimmer 307 // 3. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3681
Telefax: 04141 12963621
E-Mail:
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